Ich hatte im Mai 2015 eine Antrag auf Feststellung eines GdB gestellt und unter anderem "meinen" Keratokonus aufgeführt. Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung (in Bezug auf den Keratokonus: "Eine leichte Sehschwäche kann nicht berücksichtigt werden). Leider habe ich mehrere Erkrankungen, die zu einem GdB führen (könnten...sofern von den Behörden bewilligt).
Ich habe beidseitig Keratokonus (re. CCL 2012 danach stabil, li. geringfügige bis keine Veränderungen bei augenärztlichen Kontrollen). Sehkraft habe ich mit Brille (an guten Tagen) bis zu 90%.
Einigen oder Vielen von euch ist ja bekannt, dass sich die Sehkraft täglich ändert bzw. ändern kann. Häufig (so wie heute) sehe ich trotz Brille verschwommen und die Bildschirmarbeit fällt mir extrem schwer. Ist natürlich super, wenn man einen Bildschirmarbeitsplatz hat. Augenzusammenkneifen und Augenschmerzen sind häufig die Folge. Ich erkenne Personen nicht wieder, die mir vorgestellt werden, da ich jeden Tag "anders" sehe und wirke dadurch auf "Fremde" "sonderbar". Konzentration ist für mich sehr schwierig usw. usw.
Keratokonus Erkrankte erkennen sich bestimmt z.T. wieder.
Nun zu meiner Frage:
Hat jemand schon mal (erfolgreich) Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid (in Bezug auf Keratokonus) eingelegt?
Bezüglich der anderen Erkrankungen bin ich sehr zuversichtlich, dass ich mit meinem Widerspruch auf mind. 30% GdB komme.
Da ich den Widerspruch jedoch in allen Punkten begründen muss/möchte, wäre ich dankbar, wenn mir jemand von euch "Munition" liefern könnte.
Lieben Dank!
Gruß
Laviria