Termine für den KeraLens-"Online-Stammtisch" der Keratokonus Selbsthilfegruppe:

2026: 11. Feb. - 8. Apr. - 10. Jun. - 12. Aug. - 14. Okt. - 9. Dez. 2026 (19:00 - 21:00 Uhr)
-- zum Teil mit Medizinern / Kontaktlinsenspezialisten (wird vorab bekannt gegeben).

Dauerhafter Link zum KeraLens-"Online-Stammtisch": https://lecture.senfcall.de/ker-358-fzk-yqk
(Keine Anmeldung, kein Passwort notwendig - einfach per "Click" zur angegebenen Zeit teilnehmen)

Weitere Infos zu den Stammtischen unter: https://www.forum.keratokonus.de/viewforum.php?f=152
(Zusätzlich oder als Alternative zu den regionalen Treffen.)
Die KeraLens-Accounts der Keratokonus Selbsthilfegruppe auf Instagram und Facebook werden im Verlauf von 2026 gelöscht/deaktiviert.

Es werden neue Kanäle aufgebaut, wie z.B. auf Mastodon und Bluesky. Weitere werden folgen.

Weitere Information und Diskussion dazu bitte hier: https://forum.keratokonus.de/viewtopic.php?t=6501

Führerschein/Auto fahren gesetzliche Regelung

Tipps und Tricks zum Umgang mit Keratokonus in Beruf und Freizeit. Erfahrungen mit Hilfsmitteln und psychologischer Beratung bei chronischen Krankheiten.
Timo1983
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Posts: 242
Joined: 2006-03-27, 17:49
KC-Experience: Seit der Musterung (2004) KK (beidseitig) und dadurch ausgemustert worden. Jan. 2011 KK links leider bereits im Endstadium Sehkraft nur noch 5 % vor Keratoplastik, rechts KK Anfangsstadium 30 % ohne Sehhilfe, halbes Jahr arbeitsunfähig gewesen
Keratoconus since: 2004 im Alter von 20 Jahren
Experience with eyeglasses / lenses: Mai 2011 erste mal Brille, Korrektur rechts von 30 % ohne Brille auf ca 70-80 % mit Brille möglich
Operationen: Mai 2011 Keratoplastik linkes Auge St. Franziskus-Hospital Münster
Juli 2011 Kollagenquervernetzung rechtes Auge mit Ricrolin Zentrum für Refraktive Chirurgie Münster

Führerschein/Auto fahren gesetzliche Regelung

Post by Timo1983 »

Die gesetzliche Regelung finden Sie in Anlage 6 zur FeV (Fahrerlaubnisverordnung): http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2 ... 6_108.html

Die Anforderungen an die Sehstärke sind je nach Fahrerlaubnisklasse unterschiedlich und können im Einzelfall Defizite durch entsprechende Sehhilfen ausgeglichen werden.

Die Fahrerlaubnisbehörde ist grundsätzlich dafür zuständig, die Fahreignung der Fahrerlaubnisinhaber zu überwachen und bei Vorliegen objektiver Anhaltspunkte für eine fehlende Fahreignung einzuschreiten. Im Regelfall wird Ihnen vor der Anordnung einer Führerscheinmaßnahme immer Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. Äußerung gegeben.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

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Verkehrsrecht
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