Hallo Timo,
ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deiner weiteren Auseinandersetzung.
Schwierig ist bei der Feststellung des GdB betreffend des KK, dass die
"Beeinträchtigung" mit Sehhilfe berücksichtigt wird. Also nicht der Zustand wie man ohne Kontaktlinse durch die Welten wandert, sondern mit. HIer geht es dann um den Aspekt der Teilhabe am normalen Leben.
Da die meisten von uns durch die Kontaktlinsen auf eine relativ gute Sehfähigkeit kommen, ist das Erreichen eines GdB höher als 20 eher die Ausnahme als die Regel. In der sogenannten "Knochentaxe" kannst Du die GdB Empfehlungen bei Sehbeeinträchtigungen nachsehen.
(Ab Seite 29 bis 33 des PDF Dokumentes -
http://www.schwbv.de/pdf/gdb_tabelle.pdf)
Mann muss schon fast blind sein, um hier einen erfroderlichen Wert zu erhalten. Ich hatte hier versucht mein eingeschränktes Zeitfenster (Kontaktlinsentragezeit) des normalen Lebens einzubringen - hatte aber keinen Erfolg. In den nächsten Jahren will ich ebenfalls wieder einen Anlauf starten.
Im Falle eines Widerspruchverfahrens solltest Du wissen, dass ein Verfahren am Sozialgericht kostenlos ist. Du zahlst "nur" die Anwaltsgebühren sofern Du Dich anwaltlich vertreten läßt. Sofern Du rechtsschutzversichert bist, kann diese hier einspringen (prüfen). Sofern Du Mitglied einer DGB Gewerkschaft bist, hast Du auch Anspruch auf Sozialrechtsschutz.