Termine für den KeraLens-"Online-Stammtisch" der Keratokonus Selbsthilfegruppe:

2026: 11. Feb. - 8. Apr. - 10. Jun. - 12. Aug. - 14. Okt. - 9. Dez. 2026 (19:00 - 21:00 Uhr)
-- zum Teil mit Medizinern / Kontaktlinsenspezialisten (wird vorab bekannt gegeben).

Dauerhafter Link zum KeraLens-"Online-Stammtisch": https://lecture.senfcall.de/ker-358-fzk-yqk
(Keine Anmeldung, kein Passwort notwendig - einfach per "Click" zur angegebenen Zeit teilnehmen)

Weitere Infos zu den Stammtischen unter: https://www.forum.keratokonus.de/viewforum.php?f=152
(Zusätzlich oder als Alternative zu den regionalen Treffen.)
Die KeraLens-Accounts der Keratokonus Selbsthilfegruppe auf Instagram und Facebook werden im Verlauf von 2026 gelöscht/deaktiviert.

Es werden neue Kanäle aufgebaut, wie z.B. auf Mastodon und Bluesky. Weitere werden folgen.

Weitere Information und Diskussion dazu bitte hier: viewtopic.php?t=6501

Grad der Behinderung (GdB) und Versorgungsmedizin-Verordnung

Alle neuen Themen zur Erkrankung Keratokonus, die in den oben definierten Bereichen (noch) nicht eingeordnet werden können. Grenzbereiche. Studien.
Mart54
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KC-Experience: Karrierebeginn 1973 - KPL 1991 re, 1997 li, 2022 li, 2024 li - Transplantatreaktion re 1994 - Korrektur-OPs mit Raffnähten 1993, 2013, 2014 - KK war in der ganzen Zeit nie stabil.
Keratoconus since: Diagnose mit 19
Experience with eyeglasses / lenses: erste KL 1973, nur rechts, war kaum auszuhalten.
1975 KL für beide Augen, Optiker Optenkamp Heilbronn, klasse Betreuung, Tragezeit 3 - 4 h/Tag, 1978 KL angepasst in der Uni Tübingen, hochgasdurchlässig, Tragzeit jetzt 10 bis 12 h/Tag, Wochenenden KL-frei.
1991 KPL re, danach nur noch KL li, re Korr. mit Brille. 1997 KPL li, danach nur noch Brille, zeitweise ein Auge nicht voll korrigiert wegen zu unterschiedlicher Glasstärken. 2013 neuer Versuch mit KL. KL fielen ständig aus den Augen. 2017 OP Grauer Star, jetzt nur noch Brille, aber schlechter Visus. Sklerallinsen seit April 2025 - Tragezeit ca 6 Stunden am Tag
Operationen: KPL 1991 re, 1997 li, 2022 li, DMEK 2024 li -
Korrektur-OPs mit Raffnähten 1993, 2013, 2014 -
Grauer Star re und li 2017
Begeiterscheinungen: Transplantatektasie li u. re
Map-Dot-Fingerprint Dystrophie + Salzmannknoten li
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Depression, Überlastung

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Grad der Behinderung (GdB) und Versorgungsmedizin-Verordnung

Post by Mart54 »

Hallo zusammen,

das Thema GdB wurde hier im Forum immer wieder angeschnitten, diskutiert und besprochen; es scheint also ein alter Hut zu sein.

Obwohl mir die MdE-Tabelle durchaus bekannt ist, ich also meinen GdB anhand dieser Tabelle selber einschätzen kann, habe ich das Thema „Höhergruppierung“ im Beratungsgespräch angesprochen. Ich habe dann erfahren, dass die Tabelle eine Säule der GdB-Festlegung ist.

Weitere Kriterien stehen in der „Versorgungsmedizin-Verordnung – VersMedV – Versorgungsmedizinische Grundsätze“ im Kapitel 4 „Sehorgan“. Hier werden unter anderem auch Dinge angesprochen wie Linsenverlust (betrifft ja jede kataraktoperierte Person), Nachtblindheit, Doppelbilder …
Das Büchlein gibt es hier zum Download:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=1

Liebe Grüße
Martin
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PatrickP165
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(Linsen re. sowie li. 0,9)
(Ohne Linsen re. 0,1 / li. 0,05)
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Begeiterscheinungen: Myopia magna
Astigmatismus
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Re: Grad der Behinderung (GdB) und Versorgungsmedizin-Verordnung

Post by PatrickP165 »

Hey Martin,

wie du weißt habe ich im Juni den Antrag auf GDB gestellt und einen riesen Text sowie Tabellen beigefügt um meine Situation besser einschätzen zu lassen.

Laut Versorgungsamt liegt es aber allein an dem Ärztlichen-Gutachter sich da überhaupt etwas von anzugucken und nur die angeforderten Arztberichte sind relevant.

Ich verstehe es einfach nicht wie es sein kann das anhand von Arztberichten sowas existenziell wichtiges entschieden wird ohne auf den Menschen einzugehen.

Ich sehe ohne Linsen nur noch 1% und vertrage die Linsen kaum noch 8Stunden, verbringe die meiste Zeit des Tages Sehbehindert um mir dann von der Sachbearbeiterin anzuhören das Sie ja ohne Brille auch blind sei. Ein Unding!

Die Beeinträchtigung mit verschmierten Linsen, die man unterwegs reinigen muss oder Kontrollieren muss, muss doch auch erwähnt werden. (und viel mehr) Das System ist doch diesbezüglich doch total kaputt!

Normalerweise bräuchte man für sowas dort einen Termin wo man Probleme im Alltag und der Krankheit äußern kann.

Bin bis jetzt vom Verfahren schockiert und absolut enttäuscht
Mart54
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Re: Grad der Behinderung (GdB) und Versorgungsmedizin-Verordnung

Post by Mart54 »

Hallo Patrick,

ja, irgendwie ist unsere Situation doch ziemlich beknackt!

Beim letzten Stammtisch haben wir das Thema GdB kurz angeschnitten; sind aber (natürlich) zu keinem Ergebnis gekommen. Aber was nicht ist, kann ja noch werden!

Vielleicht sollten wir dem Thema GdB irgendwann mal einen ganzen Stammtischabend widmen (oder auch zwei …? – im ersten Schritt kein Gespräch mit „Profis“, sondern ein Austausch unter Betroffenen, als Brainstorming: Welche Probleme haben wir und wie stark belasten uns diese – und – was können wir unternehmen, um unsere Situation zu verbessern?

Vielleicht könnte sich auch ein Grüppchen Interessierter des Themas annehmen – Andreas hat den Raum des Online-Stammtischs so eingerichtet, dass er immer genutzt werden kann. Der Raum muss lediglich durch einen Admin geöffnet werden. Gespräche bringen manchmal mehr als Mails oder Posts – wir sollten unsere Möglichkeiten nutzen.

Mit Sicherheit können die meisten KeratokonikerInnen ihre Probleme in der Versorgungmedizinverordnung nicht wiederfinden. Kontaktlinsenlose Zeit, Kontaktlinsentragezeiten, Halos, Lichtempfindlichkeit, Geisterbilder, Schatten …, vieles spielt in dieser Verordnung keine Rolle. Das muss anders werden! Dafür müssen wir uns einsetzen!

Klar werden muss man sich aber auch darüber, was es bringt, amtlich behindert zu sein. GdB100 bedeutet nicht, dass man in Rente gehen kann. Rente geht auch für diese Personen in der Regel erst ab 63 +. GdB ab 50 bedeutet aber Behindertenausweis, Steuerfreibetrag (gibt´s auch schon für weniger), Sonderurlaubstage, besonderer Kündigungsschutz (wobei es durchaus Mittel gibt, diesen auszuhebeln: Mobbing, Aufhebungsvertrag …)
Den größten Vorteil, den ich in einem GdB ab 50 oder Gleichstellung sehe, ist, dass man sich einfacher Hilfe holen kann – z. B. für Hilfsmittel, Beratung, Arbeitsplatzgestaltung …

Das sind einige Gedanken in Kürze. Vielleicht finden wir einen Weg, die derzeitige Situation zu unseren Gunsten zu verändern. Aus meiner Sicht muss die Situation vor allem für euch Junge verbessert werden. Für euch ist es wichtig, dass es Infostellen gibt, und dass vor allem die Bearbeitungszeiten in den Ämtern verkürzt werden. Ebenso wichtig ist es, dass ihr mit allen Hilfsmitteln ausgestattet werdet, die ihr braucht, um euren Job problemlos machen zu können bzw. euch weiterzubilden. Ihr solltet auch besser und schneller in Kliniken und bei Ärzten behandelt werden als ICH ALTER!

Liebe Grüße
Martin
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PatrickP165
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Re: Grad der Behinderung (GdB) und Versorgungsmedizin-Verordnung

Post by PatrickP165 »

Guten Morgen,
muss Mal wieder etwas Dampf ablassen ..

Nun kämpfe ich ja seit Juni um ein GDB und habe alle möglichen Unterlagen und Berichte eingereicht .. habe Excel-Tabellen erstellt sowie zu meinen anderen Erkrankung alles mögliche beigefügt.

Das erste Mal kam Post im August das meine Augenärzte dran erinnert werden mussten Berichte einzureichen.

(Musste unfassbar viel Druck machen das sich da überhaupt etwas tut und da vergingen wiedermals Wochen)

Der Bericht war wirklich unter alter Sau aber das ist andere Geschichte ..

Der nächste Brief kam dann im September das noch weitere Unterlagen angefordert werden mussten (Hautarzt, HNO) wobei die Unterlagen bereits bei den Ärztlichengutachter angekommen sind wie mir die Sachbearbeiterin mitgeteilt hat.

Dann kam diese Woche im November nochmals Post das angeforderte Berichte vom Hautarzt immernoch nicht angekommen sind, was mich natürlich total schockiert hat.

Ich rief selbstverständlich sofort bei meinem Hautarzt an um freundlich darum zu bitten das doch bitte fertig zu machen weil Sie ja schon vom Versorgungsamt daran erinnert wurden ..

Die nette Arzthelferin am Telefon äußerte dann das denen keinerlei Schreiben vom Versorgungsamt vorliegen, Sie aber nochmal den Arzt fragen wollte.

Der Arzt weiß von keinem schreiben.

Jetzt bin ich wirklich sauer und frustriert wie sowas alles sein kann .. ob da ein System hinter steckt so ein Verfahren in die Länge zu ziehen?

Ich habe alle meine Krankheiten im ersten Schreiben mit den dazugehörigen Ärzten mitgeteilt,
ist es nicht möglich gewesen bereits im Juni alle Ärzte anzuschreiben?

Und ob die Praxis es sich nicht einfach leicht macht und das auf die Post schiebt? Um dann noch mehr Zeit zu gewinnen ..
das weiß man nicht und kann man auch nicht beweisen.

Man fühlt sich wirklich machtlos und denen allen ausgeliefert, immerhin geht es um den Arbeitsplatz erhalt ..

Auf einen weiteren Kampf mit denen fehlt mir echt die Kraft .. man kommt sich echt verarscht vor und auf die Frage was man denn machen soll Gegenüber dem Arbeitgeber weil man ja noch nichts schwarz auf Weiß hat kam nur ,, Das tut uns leid, solange Sie keine Antwort von uns haben, haben Sie leider Pech gehabt" wirklich ein Unding.

Bin gespannt wie viele Monate sich das noch hinziehen wird,
dafür wofür ich den GDB benötigt hätte wird es garantiert schon zu spät sein.
Gruß
Patrick
Mart54
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Re: Grad der Behinderung (GdB) und Versorgungsmedizin-Verordnung

Post by Mart54 »

Hallo Patrick,

dass es bei Dir so schlecht läuft tut mir echt sehr leid.

Ich habe Ähnliches erlebt und musste dann noch einen Widerspruch durchlaufen. Das ist alles extrem ätzend, ganz besonders, wenn wegen der schlechten Sicht sowieso alle Power weg ist.

Wenn es mit Deinem Job so schlecht aussieht, wie Du es angedeutet hast, dann geh doch zur Agentur für Arbeit und sag dort, dass wegen Deines gesundheitlichen Zustandes Dein Arbeitsplatz gefährdet ist. Klag dort Dein "Leid" mit den Ärzten und dem Amt und sag ganz deutlich, dass Du wegen des "Eifers", den man dort an den Tag legt, mit Jobverlust rechnest. Vielleicht können die der ganzen Angelegenheit etwas Drive geben.

Die können Dir dort auf alle Fälle sagen, was getan werden kann, damit Du im Arbeitsprozess bleiben kannst. Die sind zuständig für Reha, Hilfsmittel, Umschulung usw. Es kann sein, dass in Deinem Fall die Rentenversicherung zuständig ist, aber dass muss dann die Agentur klären.

Mit dem GdB bei Sehproblemen ist das echt so eine Sache. Die betrachten Dein Sehvermögen mit Korrektur, wie lange Du Deine Kontaktlinsen tragen kannst und ob Du irgendwann Schleier siehst, dazu finden die Sachbearbeiter und Ärzte nichts in ihrer Verordnung und dann wird es halt schwierig für die.

Reg Dich darüber aber bitte nicht auf!

Soviel für jetzt. Halte uns auf dem Laufenden. Kannst Dich gerne auch per Mail bei mir melden.

Alles Gute für Dich!

Liebe Grüße
Martin
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PatrickP165
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Re: Grad der Behinderung (GdB) und Versorgungsmedizin-Verordnung

Post by PatrickP165 »

Hallo Martin,
da hast du definitiv Recht, das kostet alles sehr viel Kraft und Energie.
Mit einem Wiederspruch und einer nicht befriedigenden Einstufung werde ich es auch vermutlich sein lassen.

Der Anwalt mit dem ich Gesprochen habe, hat mir schon gesagt das die Karten mit einem GDB von 50 mehr als schlecht stehen und er dagegen angehen will.
Laut Ihm wird die Gleichstellung abgelehnt weil Ich einen Vertrag als Kranfahrer habe und mit meinen Problemen nicht Gleichgestellt werden kann.

Einer Beratung beim Amt stehe ich etwas skeptisch gegenüber weil die wohl alles mögliche dafür tun würden mich zurück in meinen Beruf als Krankenpfleger zu stecken, in der Branche wird alles genommen was Füße und Beine hat um überhaupt an Personal zu kommen ..
Versprochen wird einem überall viel aber die Zustände sind katastrophal.

Eine Notfalllösung wäre meine alte Firma ohne Rufdienst und co. um nicht weiter abzustürzen.

Mal gucken was die Personalabteilung aktuell für mich findet, hab bedenken das die Hoffen das ich von selbst Kündige und dort nichts geschieht.

Hatte dir zuletzt eine lange Nachricht geschrieben welche leider gelöscht wurde, das hat mich ziemlich frustriert :? deswegen kam länger nichts.

Will morgen mal wieder zum Betriebsrat fahren um mal nachzufragen was grad so passiert
Gruß
Patrick
PatrickP165
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Re: Grad der Behinderung (GdB) und Versorgungsmedizin-Verordnung

Post by PatrickP165 »

Guten Morgen,
ich habe nun einen Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt erhalten.

Entschieden wurde über einen GdB von 30, ausschließlich aufgrund Sehminderung beidseits,
Schuppenflechte sowie eine Septum Perforation wurde nicht berücksichtigt.

Ich habe Widerspruch eingelegt und um Akteneinsicht gebeten.

Wie zu erwarten wurde die eingeschränkte Nutzung der Sehhilfe von 8-9h ignoriert,
die Tatsache die meiste Zeit des Tages Sehbehindert zu verbringen ist denen wohl egal.

Auch die Sekret und Schleierbildung auf den Linsen den ich mehrmals am Tag entfernen muss spielte dabei wohl keine Rolle obwohl die Sicht dadurch stark eingeschränkt wird und ich an Sanitäre Einrichtungen gebunden bin.

Das alles habe ich denen sehr ausführlich mitgeteilt und mit Berichten gestützt, ein Attest zu meiner Brillenunverträglichkeit hat denen sogar deutlich gemacht wie Abhängig ich von den Linsen bin.

Verträglichkeitsstörungen, Augentrockenheit und sämtliche Begleiterscheinungen sind bei dem Verfahren wohl absolut irrelevant.

Notwendige Medikamente sowie Linsen-Karenz mit verbundenen Krankschreibungen ist wohl ausschließlich ein Problem für Betroffene.

Werde mir anschauen was für eine tolle Arbeit die wehrend 5-6 Monaten geleistet haben und versuchen dagegen anzugehen.
Gruß
Patrick
Mart54
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Hallo Patrick,

danke für die Info.

So wie ich es sehe, wurde für Deine kontaktlinsenlose Zeit Dein Brillenvisus 0,3 berücksichtigt. Wenn Du in die Tabelle gehst, siehst Du, dass diese 30% einen GdB von 30 ergeben.

Mit GdB 30 kannst Du einen Gleichstellungsantrag stellen (Agentur für Arbeit) und hast dann, was Kündigungsschutz betrifft, den gleichen Schutz, wie eine schwerbehinderte Person. Ich denke, dass Du damit auch bessere Chancen hast, an Hilfsmittel zur Sicherung Deines Arbeitsplatzes oder an Reha-Maßnahmen (evtl. auch Umschulung oder Weiterqualifizierung) zu kommen, es ist ja Aufgabe der Agentur bzw. Rentenversicherung Menschen in Arbeit zu halten. Sicher hast Du mit GdB30 auch einen kleinen Steuervorteil.

Jetzt bin ich gespannt, was Dein Widerspruch bringt. Halte uns auf dem Laufenden.

Liebe Grüße
Martin
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