Termine für den KeraLens-"Online-Stammtisch" der Keratokonus Selbsthilfegruppe:

2026: 11. Feb. - 8. Apr. - 10. Jun. - 12. Aug. - 14. Okt. - 9. Dez. 2026 (19:00 - 21:00 Uhr)
-- zum Teil mit Medizinern / Kontaktlinsenspezialisten (wird vorab bekannt gegeben).

Dauerhafter Link zum KeraLens-"Online-Stammtisch": https://lecture.senfcall.de/ker-358-fzk-yqk
(Keine Anmeldung, kein Passwort notwendig - einfach per "Click" zur angegebenen Zeit teilnehmen)

Weitere Infos zu den Stammtischen unter: https://www.forum.keratokonus.de/viewforum.php?f=152
(Zusätzlich oder als Alternative zu den regionalen Treffen.)
Die KeraLens-Accounts der Keratokonus Selbsthilfegruppe auf Instagram und Facebook werden im Verlauf von 2026 gelöscht/deaktiviert.

Es werden neue Kanäle aufgebaut, wie z.B. auf Mastodon und Bluesky. Weitere werden folgen.

Weitere Information und Diskussion dazu bitte hier: viewtopic.php?t=6501

Fahrerlaubnis:Anforderungen Sehvermögen

Tipps und Tricks zum Umgang mit Keratokonus in Beruf und Freizeit. Erfahrungen mit Hilfsmitteln und psychologischer Beratung bei chronischen Krankheiten.
Anja_1
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Fahrerlaubnis:Anforderungen Sehvermögen

Post by Anja_1 »

Da immer wieder die Frage aufkommt bezüglich der Sehstärken, die im Zusammenhang einer Fahrerlaubnis gefordert werden, hier ein kleiner Auszug aus der FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 6):


Anforderungen an das Sehvermögen

1 Klassen A, A1, B, BE, M, L und T

1.1 Sehtest (§ 12 Abs. 2)
Der Sehtest ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfen mindestens beträgt: 0,7 / 0,7.
Über den Sehtest ist eine Sehtestbescheinigung nach § 12 Abs. 3 zu erstellen.

1.2 Augenärztliche Untersuchung (§12 Abs. 5)
Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.
Es müssen nachfolgende Mindestanforderungen erfüllt sein:

1.2.1 Zentrale Tagessehschärfe
Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden. Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Bei Beidäugigkeit:
Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 0,5
Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,2
Bei Beidäugigkeit (d.h. Sehschärfe des schlechteren Auges unter 0,2): 0,6


Gruß Anja
chriztian

Re: Fahrerlaubnis:Anforderungen Sehvermögen

Post by chriztian »

Hallo Anja, weiß du ob es eigentlich eine Bestimmung gibt dass man z.B. ab gewisser Verschlechterung nicht mehr bei Nacht fahren darf?
Ich fahre eigentlich eh nur noch bei Tag weil Nachts geht nix mehr. Wenn zB. ein Auto entgegen kommt dann sehe ich nur ein Schleier der Lichter. Bis vor wenigen Jahren ging es noch da es nur links war, doch rechts habe ich auch KK und jetzt ist es fast unmöglich.
Du hast ja die OP machen lassen. Fährst Du jetzt ohne Sehhilfe? Ich habe z.B. seit 18 einen Eintrag dass ich nicht ohne Brille oder Linsen fahren darf. Wie ich ja schon in anderen Berichten geschrieben hab bin auch an einer OP in Rom interessiert. Wird dieser Eintrag dann gestrichen? Eigentlich eine der kleinsten Sorgen die ich gerade hab....aber vielleicht weißt du das ja.... :-)
Viele Grüße Christian
Anja_1
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Re: Fahrerlaubnis:Anforderungen Sehvermögen

Post by Anja_1 »

Hallo Christian!

Also die FeV macht eigentlich keinen Unterschied zwischen Tag und Nacht, diese Werte müssen quasi immer erreicht werden. Etwas anderes ist mir nicht bekannt, aber ich wollte mich da eh nochmal genauer erkundigen. Wenn sich etwas anderes herausstellen sollte, melde ich mich.
Da unsere Lichteffekte ja nicht gemessen werden können und das auch kein Augenarzt / Optiker so richtig nachvollziehen kann wie wir mit diesen Effekten sehen, geht man eben nur von den Werten, die in der FeV genannt sind, aus. Irgendwo muss der Gesetzgeber ja auch eine Grenze ziehen. Wenn Du allerdings schon selbst sagst, dass es nachts einfach nicht mehr geht und Du auch nicht mehr fährst, finde ich das echt ok!
Bei mir ist es momentan so, dass ich nachts auch die Probleme mit den Lichteffekten habe, ich empfinde sie halt als störend. Allerdings kann ich es für mich verantworten zu fahren. Aber nachts fahre ich eigentlich auch nur, wenn es nicht anderst geht.
Momentan fahre ich ohne Sehhilfe, meine Linsen kann ich ja nicht mehr reinmachen. Werde mal diese Woche zum Optiker gehen und die Werte überprüfen lassen.

Der Eintrag im Führerschein kann gestrichen werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass eine Sehhilfe nicht mehr erforderlich ist. In der Regel reicht der Nachweis vom Optiker/Augenarzt aus. Bei den neuen EU-FS kann ja nicht mehr einfach so gestrichen werden, da müsstest Du nen neuen machen lassen. Und die Kosten kann man sich ja sparen, indem man sich den Nachweis ins Auto legt, damit man ihn bei entsprechenden Kontrollen vorzeigen kann.

Grüße Anja