Ich bin auch so jemand, der auf beiden Augen Keratokonus hat, aber nur auf einem Auge einen Hornhautradius kleiner 7mm.
Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass die Kassen dann oftmals nur eine einzige Linse zahlen.
Was ich aber auch sehe ist der Paragraph §15. Absatz 1) der Hilfsmittelrichtlinie für Sehhilfen (Bundesanzeiger Nr 61 (S. 462) vom 06.02.2009. Da steht:
Mein Augenarzt hat nun auf beiden Augen Keratokonus diagnostiziert. Es wurde festgestellt , dass ich auf beiden Augen Kontaktlinsen tragen kann, und der Arzt hält es für medizinisch zweckmäßig, wenn ich zwei Kontaktlinsen trage.Bei erfüllter Kontaktlinsenindikation zur Verbesserung der Sehschärfe ist primär eine Beidäugige Versorgung anzustreben, sofern medizinisch zweckmässig
Heisst dies nicht, dass es dann nach §15 Absatz 1 illegal wäre, wenn mir nur eine einzige Linse von der Kasse übernommen wird?
In meinem Begleitschreiben an die Kasse habe ich auf jeden Fall mal den Absatz 1 erwähnt. Mal sehen, was die jetzt machen.
Interessanterweise müsste die Kasse bei Kontaktlinsenindikation sogar eine Brille bezahlen.
Nach §15 Absatz 3 sind Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehschärfe bei Keratokonus verordnungsfähig.
Und in §15 Absatz 5 steht dann:
Da Kontaktlinsen aus medizinischen Gründen nicht regelhaft getragen werden sollen ist bei den nach den Absätzen 3 und 4 verordneten Kontaktlinsen die zusätzliche Verordnung von Brillengläsern möglich
Hat jemand mal diese Gesetze als Argument bei der gesetzlichen Krankenkasse vorgetragen? Wie haben die dann reagiert?
MfG Benni