auch ich habe seit inkrafttreten der Gesundheitsreform 2006 das Problem der Kostenübernahme meiner CL.
Auch bei mir liegen die Hornhautradien unter den 7mm.
Ich habe Klage gegen die Ablehnung eingereicht und es kam bis zum Gerichtsverfahren.
Es gib aber ein paar interessante Informationen die dadurch ans Licht kamen. Diese möchte ich hier Euch
einmal mitteilen, in der Hoffnung, dass es hier noch einen gibt, der es über das Gericht versuchen möchte,
und seine Aussichten somit deutlich erhöhen kann.
Problem bei dem Verfahren:
1) Es wurde die Form der Antragsstellung vom Augenarzt gegen die Kasse nicht gewahrt.
2) Die Klage belief sich auch gerade einmal 200€. Mehr Kosten meine Linsen nicht. Somit keine Berufung möglich.
3) Überlastung der Solzialgerichte
zu 1)
Bei mir hat mein Augenarzt wie immer eine Rechnung zur Kostenübernahme an meine Krankenkasse gestellt,
das ist leider Falsch. Das ist ein grober Formfehler und der Hauptpunkt warum die Klage abgelehnt wurde.
Mein Augenarzt hätte erst eine Kostenübernahme anfragen dürfen!!! Erst nach Prüfung und Ablehnung durch
die Kasse kann der Versicherungsnehmer Widerspruch einreichen und es bis zur Klage treiben....
zu 2)
Meine Linsen kosten gerade einmal 200€, somit ist der Streitwert der Klage zu gering für eine Berufung.
Eine Berufung ist erst möglich ab 750-1000€. Sonst hätte ich weitergemacht, so habe ich leider keine Change....
zu 3)
Das Sozialgericht Duisburg ist, und war, total Überlastet. Man merkte deutlich, das der Richter sich gar nicht
wirklich mit dem Fall beschäftigt hatte. Den Formfehler festgestellt und das wars. Dauerte keine 10 Minuten.....
FAZIT:
Mein Rechtsanwalt hatte sich sehr im Verfahren eingesetzt, Details spare ich mir hier...
Er hat mir nach dem Verfahren gute Changen eingeräumt wenn es jemand schafft in die Berufung zu kommen, denn dann
muss das Gericht den Fall komplett prüfen, gerade auch bezogen auf die 7mm Klausel, die laut meinen Anwalt schon
einer Diskiminierung bzw. gegen den Grundsatz der Gleichheit verstösst.
Schafft es jemand im Berufungsverfahren eine Kostenübernahme durchzusetzen, richten sich die Krankenkassen nach
diesem Urteil, und das unabhängig vom zuständigen Sozialgericht, was ja nur regional zuständig ist. Somit wäre dieses
Urteil Bundesweit hilfreich!
Es wäre interessant, ob von Euch jemand es auch schon mal versucht hat, bzw. ob es auch jemand geschafft hat!!!
Das konnte allen hier eine neue Perspektive bei der Kostenübernahme geben.
LG
AMOKANDY